Erbfallkostenpauschbetrag 2026: Alles Wichtige
Erfahren Sie alles über den Erbfallkostenpauschbetrag 2026. Was ist das? Wie hoch ist er? Wie können Sie ihn nutzen? Antworten finden Sie hier.
## Was ist der Erbfallkostenpauschbetrag? Der **Erbfallkostenpauschbetrag** ist ein steuerlicher Freibetrag, der in Deutschland geltend gemacht werden kann, um die Kosten im Zusammenhang mit einem Erbfall zu decken. Dazu zählen beispielsweise: - Beerdigungskosten (z.B. Sarg, Grabstein, Trauerfeier) - Verwaltungsgebühren (z.B. für die Nachlassregelung) - Kosten für den letzten Willen (z.B. Testamentseröffnung) Der Pauschbetrag wird in der Regel ohne Nachweise gewährt und soll Erben finanziell entlasten. ## Höhe des Erbfallkostenpauschbetrags 2026 Im Jahr 2026 beträgt der Erbfallkostenpauschbetrag **15.000 Euro** (gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, ErbStG). Dieser Betrag gilt pro Erbfall und kann von den Gesamtkosten abgezogen werden, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Nachlasses anfallen. ### Beispiel: Frau Müller erbt von ihrem Onkel 120.000 Euro. Bei der Regelung des Nachlasses entstehen ihr Kosten für die Beerdigung und Verwaltung in Höhe von 16.000 Euro. Dank des Erbfallkostenpauschbetrags von 15.000 Euro kann sie diesen Betrag von der Erbschaftsteuerbemessungsgrundlage abziehen. Lediglich 1.000 Euro der tatsächlichen Kosten werden zusätzlich berücksichtigt. ## Wer kann den Pauschbetrag geltend machen? Der Pauschbetrag steht allen Erben zu, unabhängig davon, ob sie mit dem Verstorbenen verwandt sind oder nicht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Erben tatsächlich Kosten im Zusammenhang mit dem Erbfall tragen. ### Sonderfall: Mehrere Erben Bei einer Erbengemeinschaft kann der Pauschbetrag nur einmal pro Erbfall geltend gemacht werden. Die Erben müssen sich einigen, wer den Pauschbetrag in Anspruch nimmt, oder ihn anteilig aufteilen. ## Welche Kosten deckt der Pauschbetrag ab? Der Pauschbetrag deckt eine Vielzahl von Kosten ab, die typischerweise bei einem Erbfall anfallen, darunter: - Kosten für die Beerdigung (z. B. Trauerfeier, Grabpflege) - Nachlassregelungskosten (z. B. Gebühren für den Notar oder Anwalt) - Fahrtkosten der Erben zur Nachlassregelung - Gebühren für die Testamentseröffnung ### Was ist nicht abgedeckt? Nicht alle Kosten können über den Pauschbetrag abgedeckt werden. Dazu gehören zum Beispiel: - Schulden des Verstorbenen - Verpflichtungen aus dem Nachlass (z. B. Unterhalt für Hinterbliebene) - Private Ausgaben der Erben ## Wie kann der Pauschbetrag beantragt werden? Um den Erbfallkostenpauschbetrag in Anspruch zu nehmen, müssen Erben ihn im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung geltend machen. Dazu ist Folgendes notwendig: 1. **Erbschaftsteuererklärung einreichen:** Diese wird beim Finanzamt eingereicht, das für den Wohnsitz des Erblassers zuständig ist. 2. **Pauschbetrag angeben:** Der Betrag wird im Formular zur Erbschaftsteuererklärung unter den Nachlassverbindlichkeiten eingetragen. 3. **Nachweise bereithalten:** Obwohl der Pauschbetrag ohne Nachweise gewährt wird, sollten Rechnungen und Belege für den Fall einer Prüfung aufbewahrt werden. ### Tipp: Nutzen Sie die [Chat-Option bei MyLastWill.io](/chat/mandat), um sich über die genaue Vorgehensweise zu informieren oder Unterstützung bei der Nachlassplanung zu erhalten. ## Was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind? Wenn die tatsächlichen Kosten die Höhe des Pauschbetrags übersteigen, können diese ebenfalls geltend gemacht werden. In diesem Fall müssen jedoch Belege für alle Ausgaben eingereicht werden. Hier ist es ratsam, sich an einen Steuerberater oder Anwalt zu wenden, um sicherzustellen, dass alle Kosten korrekt berücksichtigt werden. ### Beispiel: Herr Schmidt hat nach dem Tod seiner Mutter Kosten in Höhe von 20.000 Euro. Da der Pauschbetrag nur 15.000 Euro beträgt, kann er die zusätzlichen 5.000 Euro mit entsprechenden Nachweisen beim Finanzamt geltend machen. ## Praktische Tipps zur Nutzung des Pauschbetrags - **Frühzeitige Planung:** Erfassen Sie alle anfallenden Kosten und halten Sie Belege bereit. - **Beratung einholen:** Ein Steuerberater kann helfen, sicherzustellen, dass alle Freibeträge korrekt genutzt werden. - **Nutzen Sie digitale Tools:** Plattformen wie [MyLastWill.io](/about) können Sie bei der Dokumentation Ihrer Wünsche und der Planung unterstützen. ## Rechtliche Grundlagen und aktuelle Änderungen Der Erbfallkostenpauschbetrag ist im **Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)** geregelt. Die aktuelle Höhe von 15.000 Euro basiert auf den Änderungen des Jahres 2026, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des [Bundesministeriums der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/). ### Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für individuelle Fragen sollten Sie einen Steuerberater oder Anwalt konsultieren. --- Möchten Sie Ihre eigenen Wünsche für den Ernstfall jetzt festhalten? [Starten Sie hier](/chat/mandat) oder [sehen Sie sich unsere Angebote an](/pricing).